RAUCH- CO- UND HITZEWARNMELDER

Rauchmelder und CO-Melder retten Leben!

Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Schlafende Nasen riechen nichts! Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 30.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Rauchmelderpflicht in Deutschland in allen 16 Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Fristen und Termine für Rauchmelder 

Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.

Hinweis:
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesen Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.

Rauchmelder-Installation

In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

Das Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten sollen demnach mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.

Kohlenmonoxid Melder

Ein Kohlenmonoxid Melder ist kein Ersatz für Rauchmelder, da sie nicht die Rauchentwicklung erkennen, sondern nur den Gehalt von CO in der Luft. Deshalb sollte auf einen Rauchmelder nicht verzichtet werden, da sich das Risiko eines Brandes durch CO Melder nicht ausschließen lässt. Eine Kombination aus beiden Meldegeräten sorgt allerdings für ein hohes Maß an Sicherheit vor den Folgen sowohl eines Brandes als auch einer Kohlenmonoxidvergiftung. Nicht zu verwechseln sind CO Melder mit Gasmeldern. Diese Geräte dienen der Ermittlung von anderen Gasen in der Raumluft. In der Regel sind Gasmelder aber nicht in Wohnräumen oder anderen Räumen notwendig. Einzig beim Betrieb von Gasherden und Heizungen mit Gas sollten Sie über die Anschaffung eines Gasmelders nachdenken. Es gibt auf dem Markt inzwischen auch kombinierte Melder, die sowohl CO als auch andere Gase in der Luft messen können und bei zu hohen Konzentrationen Alarm schlagen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist mit diesen Kombi-Meldern auf jeden Fall gut beraten.

Unsere TÜV-geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten Sie gerne umfangreich zum Thema Rauchwarnmelder und Kohlendioxidwarnmelder.